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Änderung Erheblichkeitsschwelle

Geplannte Änderung Erheblichkeitsschwelle nach StromNEV

Für 2013 ist eine Gesetzesänderung der Erheblichkeitsschwelle nach StromNEV vorgesehen. Damit sind Änderungen der Erheblichkeitsschwelle im Niederspannungsbereich und Mittelspannungebereich vorgesehen. Zukünftig steigen die Anforderungen zur Rückerstattung der Netzkosten.

Mit der Erheblichkeitsschwelle wird ein Verhältniss zwischen Lastspitze im HT und NT Bereich definiert. Ab einem bestimmten Verhältnis wird ein Teil der Netzkosten Rückerstattet.  

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